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Kinderfreibetrag 2025 – Was die Erhöhung für Au-pair-Gastfamilien bedeutet


Ab dem 1. Januar 2025 wird der Kinderfreibetrag in Deutschland von bisher 6.024 Euro auf 6.384 Euro pro Kind und Jahr angehoben. Diese Anpassung soll Familien steuerlich entlasten und ist eine Reaktion auf gestiegene Lebenshaltungskosten. Besonders interessant ist diese Änderung für Gastfamilien, die ein Au-pair beschäftigen. Doch welche Vorteile ergeben sich konkret? Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.


Was ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist ein festgelegter Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird, wenn Eltern ein Kind haben. Damit sollen das Existenzminimum des Kindes sowie dessen Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf steuerfrei gestellt werden.

Zusätzlich gibt es einen separaten Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro (1.464 Euro pro Elternteil). Beide Beträge werden bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch zusammengeführt.

Quellen:


Die Vorteile für Au-pair-Gastfamilien

1. Steuerliche Entlastung

Mit der Anhebung des Kinderfreibetrags können Familien eine größere steuerliche Entlastung erwarten, da ein höherer Teil ihres Einkommens steuerfrei bleibt. Dies wirkt sich direkt auf die verfügbaren finanziellen Mittel aus, die beispielsweise für die Unterstützung eines Au-pairs oder zusätzliche familienbezogene Ausgaben genutzt werden können.


2. Finanzielle Flexibilität

Gastfamilien, die ein Au-pair beschäftigen, investieren oft in Kinderbetreuung, Sprachkurse oder kulturelle Aktivitäten. Die zusätzliche Entlastung von 360 Euro jährlich pro Kind durch die Freibetragsanpassung bietet mehr finanziellen Spielraum für solche Investitionen.


3. Unterstützung bei Kinderbetreuungskosten

Ein Au-pair leistet wertvolle Unterstützung in der Kinderbetreuung und im Haushalt. Die Steuerentlastung hilft Familien dabei, die Gesamtkosten für die Unterbringung und Betreuung eines Au-pairs leichter zu stemmen.


Wie wird der Kinderfreibetrag angewendet?

Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, ob für die Eltern das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder vorteilhafter sind. Diese Überprüfung erfolgt während der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, sodass Familien sich um nichts kümmern müssen.


Beispielrechnung:

Eine Familie mit zwei Kindern erhält durch die Freibetragsanhebung eine zusätzliche Steuerersparnis von etwa 720 Euro pro Jahr. Dieser Betrag kann dazu beitragen, die monatlichen Kosten für das Au-pair zu entlasten.


Quellen:


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