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Au-Pair Information zur steuerlichen Absetzbarkeit

Ein Au-pair kann nicht nur eine wertvolle Unterstützung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung sein, sondern bietet auch steuerliche Vorteile für Gastfamilien in Deutschland. Wenn das Au-pair in Ihrem Haushalt für die Betreuung Ihrer Kinder zuständig ist, können die damit verbundenen Kosten teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Hier ein Überblick, wie Sie die Kosten für Ihr Au-pair optimal absetzen können.


Steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten

Die Kosten für die Kinderbetreuung durch ein Au-pair können zu zwei Dritteln als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Allerdings gibt es hier eine Obergrenze: Sie können maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind absetzen.


Voraussetzungen:

  • Das betreute Kind muss in Ihrem Haushalt leben.
  • Es darf nicht älter als 14 Jahre sein (bei Kindern mit Behinderung entfällt diese Altersgrenze).


Diese Regelung bietet eine gute Möglichkeit, die finanzielle Belastung durch die Beschäftigung eines Au-pairs zu reduzieren, insbesondere für Familien, die auf regelmäßige Kinderbetreuung angewiesen sind.


Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen

Darüber hinaus können Sie weitere Kosten, die durch die Beschäftigung eines Au-pairs entstehen, als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Hier ist es möglich, bis zu 20 % der Kosten, jedoch maximal 4.000 Euro pro Jahr, geltend zu machen.


Wichtiger Hinweis: Vertrag mit dem Au-pair

Um den vollen Steuerabzug zu sichern, ist es ratsam, einen klaren und detaillierten Vertrag mit dem Au-pair abzuschließen. Darin sollten Sie die genauen Aufgaben des Au-pairs festhalten, insbesondere die Kinderbetreuung und die Mithilfe im Haushalt. Ein solcher Vertrag ist nicht nur wichtig für die steuerliche Absetzbarkeit, sondern schafft auch Klarheit und vermeidet Missverständnisse im Alltag.


Welche Kosten können abgesetzt werden?

Folgende Kosten sind im Rahmen der Au-pair-Beschäftigung absetzbar:

  • Vermittlungsgebühren: Diese sind in der Regel eingeschränkt absetzbar.
  • Monatliches Taschengeld: Wichtig hierbei ist, dass das Taschengeld nicht in bar, sondern per Überweisung gezahlt wird.
  • Kost und Logis: Diese können nach den aktuellen Sachbezugswerten steuerlich geltend gemacht werden, allerdings gelten hier festgelegte Höchstgrenzen.
  • Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel: Wenn Sie dem Au-pair ein Ticket für den Nahverkehr zur Verfügung stellen, können Sie auch diese Kosten absetzen.
  • Zuschüsse zu Sprachkursen: Unterstützen Sie das Au-pair bei der Teilnahme an einem Sprachkurs, können die Zuschüsse ebenfalls absetzbar sein.
  • Versicherungsbeiträge: Die Kosten für die Kranken- und Haftpflichtversicherung des Au-pairs können ebenfalls in der Steuererklärung berücksichtigt werden.


Professionelle Beratung in Anspruch nehmen

Um sicherzustellen, dass Sie keine steuerlichen Vorteile übersehen, ist es empfehlenswert, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Auch wenn Sie einen detaillierten Vertrag mit Ihrem Au-pair haben, ist es wichtig, stets auf dem aktuellen Stand der steuerlichen Regelungen zu bleiben. Diese können sich ändern, weshalb eine regelmäßige Rücksprache mit einem Steuerberater ratsam ist.


Nutzen Sie die steuerliche Entlastung

Die Beschäftigung eines Au-pairs bietet nicht nur Unterstützung im Alltag, sondern kann durch die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten auch finanziell entlastend wirken. Achten Sie jedoch darauf, alle Voraussetzungen zu erfüllen und die relevanten Unterlagen sorgfältig zu dokumentieren. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle möglichen Steuervergünstigungen optimal nutzen.


Wichtiger Hinweis: Die hier gemachten Angaben dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine detaillierte, individuelle Beratung sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.


Haben Sie Fragen?

Unsere Au-pair-Agentur steht Ihnen bei allen Fragen rund um die steuerliche Absetzbarkeit und den Vertragsschluss mit Ihrem Au-pair gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

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